Ausländer-/Asylrecht
Aufenthaltsrechtliche Probleme ergeben sich für Ausländer in vielfältiger Weise, die erst durch eine nicht rücknehmbare Einbürgerung abschließend gelöst sind.
In meiner täglichen Arbeit beschäftige ich mich daher mit folgenden Themen:
Erteilung von Visa, insbesondere zum Nachzug von Ehegatten und Kindern
Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen incl. einer Blauen Karte (Blue Card)
Aufenthaltsrechte aufgrund von Freizügigkeitsrechten (Unionsbürger und ihre Familienangehörigen)
Erwerb eines eigenständigen Aufenthaltsrechts, insbesondere für Ehegatten und Kinder sowie nach dem Assoziationsrecht EWG-Türkei (ARB 1/80)
Verfestigung des Aufenthalts, insbesondere Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG und einer Daueraufenthaltskarte
Verhinderung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, insbesondere Ausweisung und Abschiebung
Befristung der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung sowie Verlustfeststellungen zu Lasten Freizügigkeitsberechtigter
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung, Studiums, Schulbesuchs oder Sprachkursen
Asylanträge
Asylfolgeverfahren
Asyl-Zweitanträge
Dublin-Verfahren
Zuweisungsentscheidung
Widerruf und Rücknahme der Asylberechtigung, der Flüchtlingseigenschaft, des subsidiären Schutzes und von Abschiebungsverboten
Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
Eine verbindliche Antwort auf solche Fragen bedarf in aller Regel einer sorgfältigen Prüfung bereits aktenkundiger, also der Ausländerbehörde bekannter Tatsachen und einer genauen rechtlichen Würdigung. Dabei sind zwischenstaatliche Vereinbarungen, insbesondere zur Ausgestaltung der Europäischen Union, ebenso zu beachten wie die Assoziationsratsbeschlüsse zwischen der EU und der Türkei und binationale oder sonstige völkerrechtliche Verträge.
Staatsangehörigkeitsrecht
Verfassungsrechtlich ist gerade die weitgehende Angleichung von Wohn- und Wahlbevölkerung in einer Einwanderungsgesellschaft ein wichtiges staatspolitisches und demokratisches Ziel. Allerdings bringt der Staat im Einbürgerungsverfahren gegen den einzelnen Einbürgerungsbewerber seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz, wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens. Genau hier beginnt meine Arbeit, wenn es um Ihr Recht geht!
Meine Themenfelder sind insoweit:
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt
Einbürgerung, einschließlich Hinnahme von Mehrstaatigkeit
Feststellung der Staatsangehörigkeit
Beibehaltung der Staatsangehörigkeit, z. B. von Optionspflichtigen nach § 29 StAG
Rücknahme einer Einbürgerung
Auch hier gilt: Eine verbindliche Antwort auf Ihre Fragen bedarf in aller Regel einer sorgfältigen Prüfung bereits aktenkundiger Tatsachen und einer genauen rechtlichen Würdigung.
aktenkundiger Tatsachen und einer genauen rechtlichen Würdigung.
Strafrecht
Aufgrund meiner Spezialisierung verteidige ich vorwiegend in Bereichen mit ausländer- oder verwaltungsrechtlichem Bezug. Gerade Beschuldigte/Angeklagte mit Migrationshintergrund bzw. ausländischer Abstammung sollten sich im Falle einer Strafverfolgung umgehend anwaltlichen Rat einholen, da eine Verurteilung häufig erhebliche aufenthaltsrechtliche Konsequenzen hat. Verstöße gegen das Aufenthalts- oder Asylverfahrensgesetz sind zumeist strafbar (beispielsweise: illegale Einreise, der illegale Aufenthalt, Verstöße gegen die räumliche Beschränkung der Duldung die verbotswidrige Aufnahme einer Beschäftigung). Spezialkenntnisse im Aufenthaltsrecht sind für die Verteidigung ausländischer Staatsangehöriger unabdingbar; insbesondere vor dem Hintergrund, dass das erforderliche Fachwissen auf Seiten der staatlichen Verfolgungsorgane und der Richter in den überwiegenden Fällen nicht vorliegt.